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2017-01-16 Vogelgrippe - Geflügelpest - Aviäre Influenza

Informationen zur aktuellen Situation und Vorsorgemaßnahmen.

Informationen zur aktuellen Situation und Vorsorgemaßnahmen

Aufgrund der anhaltend warmen Witterung und der derzeit relativ geringen Anzahl an festgestellten Infektionen bei Wildvögeln ist davon auszugehen, dass die größte Gefahr für die Ansteckung von Hausgeflügel mit Geflügelpest (aviäre Influenza, “Vogelgrippe“) saisonbedingt vorüber ist.

Daher wurden die zuvor festgelegten Gebiete mit stark erhöhtem Risiko herabgestuft. Die Gebiete mit erhöhtem Risiko wurden auf jene Bereiche reduziert, in denen aufgrund der Lage an Gewässern bzw. einer bekannten hohen Geflügeldichte weiterhin eine größere Ansteckungswahrscheinlichkeit besteht.

Somit gibt es derzeit österreichweit keine Stallpflicht mehr für Hausgeflügel.

Die verpflichtenden Biosicherheitsmaßnahmen sind jedoch in Gebieten mit erhöhtem Risiko weiterhin einzuhalten (siehe Merkblatt „Information zur Geflügelhaltung in Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko).

Auch in Gebieten, die nicht als Risikogebiete eingestuft sind, wird dringend empfohlen, höchstes Augenmerk auf die Einhaltung der grundsätzlichen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen (Kleidungs- und Schuhwechsel, Händedesinfektion, sichere Lagerung von Futter, keine Tränkung mit Oberflächenwasser, getrennte Haltung von Wasser- und anderem Geflügel etc.) zu legen, um einen Eintrag des Virus in die Hausgeflügelbestände möglichst hintanzuhalten.

Es ist weiterhin jeder Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen.

Die verpflichtende Meldung von tot aufgefundenen wildlebenden Wasservögeln und Greifvögeln bei der örtlich zuständigen Veterinärbehörde (Amtstierarzt) ist ebenfalls für die Früherkennung wichtig.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Haltung von Geflügel bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden ist.

Weiterführende Informationen

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